Bestattungsvorsorge mit Nordheide Bestattungen

Die eigene Beerdigung planen?

In vielen Lebensbereichen ist es heute ganz normal, Vorsorge zu treffen – und bei der Bestattung? Wer konkrete Vorstellungen hat, wie die eigene Bestattung aussehen soll, ist gut beraten, seine Wünsche frühzeitig festzuhalten. Nicht im Testament, das ja oft erst nach der Bestattung eröffnet wird, sondern in einem Vorsorge­vertrag beim Bestatter.

So ist garantiert, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Für Angehörige ist es in der Regel eine enorme Erleichterung, wenn Sie nicht rätseln müssen, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, sondern wenn sie es tatsächlich wissen. Hilfreich ist eine Bestattungs­vorsorge aber auch, wenn die Meinungen zu einer angemessenen Bestattung in der Familie auseinandergehen, bei unverheirateten Paaren oder wenn keine Angehörigen vor Ort sind.

Bestattermeister Ralph Lindenau bei einer Beratung zur Bestattungsvorsorge
Verfassen eines handschriftlichen Testaments

Wie läuft eine Bestattungsvorsorge ab?

Haben Sie Ihre ersten Gedanken sortiert, verabreden Sie sich mit uns zu einem kostenfreien und unverbindlichen Vorsorgegespräch. Dabei beraten wir Sie ausführlich zu allen Entscheidungen, die im Rahmen einer Bestattung anfallen – also zu Bestattungsarten und Beisetzungsorten, zur Auswahl von Sarg und gegebenenfalls einer Urne, zur Gestaltung des Trauerdrucks und zur Gestaltung der Trauerfeier. Wie detailreich Ihr Vorsorgevertrag schließlich wird, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Übrigens empfehlen wir, vor Abschluss eines Vertrages auch noch einmal Rücksprache mit nahestehenden Menschen zu halten, die ja später mit Ihren Entscheidungen leben müssen. Ist ein Vertrag einmal abgeschlossen sind wir dazu verpflichtet, alles vertragsgemäß umzusetzen – auch wenn Ihre Hinterbliebenen später andere Wünsche äußern. Sollten sich Ihre eigenen Wünsche im Laufe des Lebens noch einmal ändern, ist es hingegen kein Problem, den Vertrag entsprechend anzupassen.

Vorsorgefinanzierung

Ersparnisse für die eigene Beerdigung sicher anlegen

Wer seine eigene Bestattung plant und seine Wünsche vertraglich festlegt, der sollte auch noch einen Schritt weiter gehen und die Finanzierung der gewünschten Bestattung ebenfalls absichern.

Eine Möglichkeit, zu der wir Sie gerne ausführlich beraten, ist die Anlage des Betrages auf einem zweck­gebundenen Treuhand­konto bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG. Der Vorteil – Erspartes, das Sie auf diese Weise für die Bestattung zurücklegen, kann nicht von Dritten angetastet werden, darf also zum Beispiel im Pflegefall nicht mit möglichen Sozialleistungen verrechnet werden. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit des Geldes im Bestattungsfall nicht an unser Unternehmen gebunden.

Das Geld steht Ihnen außerdem garantiert auch dann zur Verfügung, wenn unser Beerdigungs­institut einmal nicht mehr in der heutigen Form bestehen sollte.

Ihre Rechte am Lebensende

Testament, Erbrecht & Co

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weiterführende Links

Aktuelle Informationen zum Erbrecht und zu Patientenrechten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):

Infoportal zum Thema Patientenrechte

Infoportal zum Thema Erbrecht

Broschüre Erben und Vererben (PDF)

Broschüre Patientenverfügung (PDF)

Broschüre Betreuungsrecht (PDF)